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Rechte und Ansprüche bei fehlerhaften Photovoltaikanlagen

Verkäufer Energieversum und Hersteller Senec in der Verantwortung: Ihre Rechte bei Kapazitätsreduzierung, Brandgefahr und Abschaltung

1. Februar 2025
12 Min. Lesezeit
Immobilienrecht, Kaufrecht, Produktsicherheit

Achtung: Brandgefahr bei Senec-Batteriespeichern

Seit 2022 wurden zahlreiche Brände dokumentiert. Auch nach Nachbesserungen bestehen weiterhin Sicherheitsrisiken.

Video: Defekte Senec Batteriespeicher – Wie ist die Rechtslage?

Einleitung

Photovoltaikanlagen gelten als umweltfreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Stromerzeugung. Doch immer wieder kommt es zu Problemen mit bestimmten Batteriespeichern. Besonders betroffen sind Produkte des Herstellers Senec GmbH, die beispielsweise über die Firmen:

Energieversum GmbH & Co. KG

Energiekonzepte Deutschland GmbH

verkauft wurden. Kunden berichten von Leistungseinbußen, technischen Defekten und sogar vollständigen Abschaltungen der Speicher. Diese Probleme können erhebliche wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Konsequenzen haben.

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Der Beispielsfall aus der Praxis – Was ist passiert?

Investition von fast 60.000 EUR

Ein Kunde investiert fast 60.000 EUR in eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher Senec.Home V2.1 7,5 kWh, die über Energieversum vertrieben wird.

Anfangs funktioniert das System einwandfrei, doch nach einigen Monaten stellt er fest, dass die Speicherkapazität stark reduziert wurde. Ohne Vorwarnung wird der Speicher durch Senec GmbH erst gedrosselt, später sogar vollständig abgeschaltet.

Der Grund? Sicherheitsrisiken und Brandgefahr.

Brände und Sicherheitsrisiken – Ein wachsendes Problem

Seit 2022 häufen sich Berichte über Brände und sicherheitskritische Vorfälle im Zusammenhang mit Senec-Batteriespeichern:

Februar/März 2022 – Süddeutschland

Drei Brände mit massiven Schäden

März 2023 – Süddeutschland

Wohnhaus wird unbewohnbar

August 2023 – Niedersachsen & Unterfranken

Weitere Brände, Kapazitäten erneut reduziert

August 2024 – Hechingen

Haus wird unbewohnbar

September 2024 – Minden

Bewohnerin rettet sich durch Notflucht

Oktober 2024 – Mehrere Städte

Auch umgerüstete Speicher betroffen

Besonders problematisch: Auch nach Nachbesserungen bestehen weiterhin schwerwiegende Sicherheitsrisiken. Diese Vorfälle haben das Vertrauen in die Marke Senec schwer beschädigt.

Reaktion des Herstellers und Verkäufers – Fehlende Lösungen

Kapazitätsreduzierung auf 70 %

Zunächst wurde die Speicherkapazität auf 70 % herabgesetzt – angeblich zur Erhöhung der Sicherheit.

Weitere Reduzierung auf 50 %

Später wurde die Kapazität weiter auf nur noch 50 % gesenkt.

„Entschädigung" von 7,50 EUR monatlich

Kunden wurden mit einer monatlichen „Entschädigung" von lediglich 7,50 EUR abgespeist – ein Betrag, der kaum ausreicht, um finanzielle Schäden auszugleichen.

Reparatur erst bis Ende 2025

Senec gab bekannt, dass eine vollständige Reparatur oder ein Austausch vieler Speicher erst bis Ende 2025 erfolgen soll. Konkrete Garantien wurden nicht zugesichert.

Rechtliche Bewertung – Welche Rechte haben Käufer?

Betroffene Verbraucher können sich auf mehrere gesetzliche Regelungen stützen:

Produkthaftung

§ 1 ProdHaftG

Falls ein Batteriespeicher einen Brand verursacht oder Sachschäden anrichtet, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz für entstandene Schäden.

Gewährleistungsansprüche

§ 434 BGB

Ein Batteriespeicher muss die zugesicherte Leistung erbringen. Eine reduzierte Kapazität oder Abschaltung stellt einen Sachmangel dar.

Rücktritt & Schadensersatz

§§ 323, 280 BGB

Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, können Käufer vom Vertrag zurücktreten und zusätzlich Schadensersatz verlangen.

Arglistige Täuschung

§ 123 BGB

Falls nachgewiesen werden kann, dass sicherheitsrelevante Mängel bewusst verschwiegen wurden, kann der Vertrag angefochten werden.

Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

1

Mängel dokumentieren und schriftlich melden

Erfassen Sie alle Einschränkungen und senden Sie eine schriftliche Beschwerde an den Händler.

2

Frist setzen

Geben Sie dem Verkäufer eine konkrete Frist (14 Tage) zur Mängelbeseitigung.

3

Schadensersatz geltend machen

Neben der Rückgabe der defekten Anlage können Sie für entgangene Einspeisevergütungen und höhere Stromkosten eine Erstattung fordern.

4

Juristische Unterstützung einholen

Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten zu Ihren Rechten bei fehlerhaften Senec-Batteriespeichern

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