
Inkasso für Steuerberater
Spezialisiertes Inkasso für Steuerberaterhonorare
Honorarforderungen bundesweit durchsetzen – mit rechtssicherem Inkasso gemäß StBVV
Als spezialisierte Kanzlei im Forderungsmanagement bieten wir Steuerberatern eine effektive Lösung für das Problem unbezahlter Rechnungen. Mit umfassendem rechtlichen Know-how und langjähriger Erfahrung im Inkasso-Bereich entlasten wir Sie von der Bürde offener Forderungen und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchgesetzt werden. Wir kennen die Besonderheiten der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und vermeiden für Sie die häufigsten Fallstricke wie Formfehler, Verjährung oder unvollständige Forderungsgrundlagen.
Grundlagen der Abrechnung nach StBVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten und bildet die Grundlage für die Honorarabrechnung. Es gibt drei Hauptarten der Gebührenberechnung: Wertgebühren nach dem Wert des Gegenstands der beruflichen Tätigkeit (§ 10 StBVV), Rahmengebühren unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit (§ 11 StBVV) sowie Zeitgebühren nach Zeitaufwand, typischerweise 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV). Die Mittelgebühr wird als Standard angewendet, mit Möglichkeit zur Anpassung je nach Einzelfall.
Prüfung der Honorarabrechnung nach StBVV
Beratung zu Wertgebühren, Rahmengebühren und Zeitgebühren
Anwendung der Mittelgebühr und Mindestgebühr
Prüfung der Angemessenheit der Gebührenfestsetzung
Beratung zu Gebührenerhöhungen und -ermäßigungen
Rechtssichere Gestaltung von Honorarvereinbarungen
Dienstvertragliche vs. Werkvertragliche Leistungen
Bei dienstvertraglichen Leistungen wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern nur die Tätigkeit. Beispiele sind laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, allgemeine steuerliche Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten. Das Honorar wird bereits fällig, wenn der Steuerberater die Leistung erbracht hat. Der Mandant kann den Honoraranspruch nur dann erfolgreich zu Fall bringen, wenn er mit einer Gegenforderung aufrechnen kann. Werkvertragliche Leistungen hingegen sind erfolgsbezogen, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Gutachten oder projektbezogene Beratung. Bei Fehlern kann der Mandant sein Recht auf Nachbesserung ausüben und eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen.
Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag
Prüfung der Fälligkeit bei dienstvertraglichen Leistungen
Beratung zu Nachbesserungsansprüchen bei Werkverträgen
Durchsetzung von Honoraransprüchen bei Dienstverträgen
Abwehr unberechtigter Nachbesserungsverlangen
Beratung zur Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Aufrechenbare Gegenforderungen & Steuerschaden
Forderungen, mit denen der Mandant die Aufrechnung gegen die Honorarforderung erklären kann, sind meist Ansprüche aus sogenannten Steuerschäden, die auf eine Pflichtverletzung des Steuerberaters zurückgehen. Mögliche Fehlerursachen sind versäumte Fristen für Steuererklärungen, fehlerhafte Steuererklärungen, Nichtausnutzung von Steuervorteilen, Probleme bei der Umsatzsteuer, Fehler bei Betriebsprüfungen oder schlechte steuerliche Planung. Diese können zu Verspätungszuschlägen, Nachzahlungen, Strafzuschlägen, Zinsen oder unnötig hohen Steuerlasten führen. Der Mandant kann mit echten Steuerschäden, für die der Steuerberater haftet, aufrechnen.
Prüfung von Aufrechnungserklärungen des Mandanten
Abwehr unberechtigter Steuerschadensansprüche
Beratung zur Haftung bei Steuerschäden
Durchsetzung von Honoraransprüchen trotz Gegenforderungen
Verhandlung von Vergleichen bei berechtigten Steuerschäden
Koordination mit Berufshaftpflichtversicherung
Fälligkeit und Einforderbarkeit der Rechnung
Fälligkeit und Einforderbarkeit sind zu unterscheiden. Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7 StBVV). Nach § 9 StBVV ist die Vergütung jedoch nur einforderbar aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung. Diese ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder in Textform zu erstellen – Letzteres nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Ohne Unterzeichnung und ohne Zustimmung zur Textform ist die Vergütung nicht erfolgreich einklagbar. Dies ist ein häufiger Fallstrick, der zur Abweisung von Klagen führen kann. Die ordnungsgemäße Honorarabrechnung ist daher Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung.
Prüfung der Einforderbarkeit von Honorarrechnungen
Beratung zu Formvorschriften nach § 9 StBVV
Nachholung fehlender Unterzeichnung oder Textformzustimmung
Beratung zu elektronischen Rechnungen und Textform
Durchsetzung von Honoraransprüchen bei Formmängeln
Gestaltung rechtssicherer Honorarabrechnungen
Fallstricke der Verjährung
Die Verjährung beginnt nicht mit der Mitteilung der Berechnung, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem erstmals hätte abgerechnet werden können (§ 7 StBVV). Das bedeutet: Leistungen sollten zeitnah abgerechnet werden, um keine Verjährung zu riskieren. Besonders bei periodisch erbrachten Leistungen kann es zu Missverständnissen kommen. Beispiel: Buchhaltung für Januar–Oktober 2021 wird in 2021 abgeschlossen → Verjährungsbeginn 31.12.2021. Buchhaltung für November–Dezember wird erst 2022 eingereicht → Verjährung ab 31.12.2022. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Prüfung von Verjährungsfristen bei Honorarforderungen
Beratung zu Verjährungsbeginn bei periodischen Leistungen
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Durchsetzung verjährungsgefährdeter Forderungen
Beratung zu Fristenüberwachung und Forderungsmanagement
Vermeidung von Verjährung durch rechtzeitige Abrechnung
Gerichtliches & Außergerichtliches Inkasso
Oft reicht bereits ein professionelles anwaltliches Inkassoschreiben, um Mandanten zur Zahlung zu bewegen. Sollte das nicht genügen, setzen wir Ihre Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren und – falls notwendig – im Klageverfahren durch. Unser Fokus liegt auf effizienter, pragmatischer und kostenschonender Durchsetzung Ihrer Forderungen. Wir kennen die Besonderheiten der StBVV und vermeiden für Sie die häufigsten Fallstricke wie Formfehler, Verjährung oder unvollständige Forderungsgrundlagen. Von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Vollstreckung begleiten wir Sie professionell und diskret.
Außergerichtliche Mahnung und Zahlungserinnerung
Gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid
Klageverfahren bei Widerspruch gegen Mahnbescheid
Titulierung und Vollstreckungsbescheid
Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung
Insolvenzanmeldung und Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Zahlungsverzug & Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug schuldet der Mandant Verzugszinsen. Die Höhe richtet sich danach, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer betroffen ist. Nach § 288 BGB gelten zwei Zinssätze: Für Verbraucher (Privatpersonen) gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Mandanten zahlen nicht? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Schon nach wenigen Wochen Verzug geraten Sie in die Gefahr, Fristen zu versäumen oder Ihre Forderung verjähren zu lassen. Wir helfen Ihnen mit allen rechtlichen Mitteln – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Steuerberatungsvertrags – Ihre Honorarforderung zügig geltend zu machen.
Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB
Durchsetzung von Verzugszinsen gegen Verbraucher und Unternehmer
Geltendmachung von Mahnkosten und Inkassokosten
Beratung zu Verzugsbeginn und Mahnung
Durchsetzung von Schadensersatz bei Zahlungsverzug
Schnelle Reaktion bei Zahlungsverzug zur Fristwahrung
Diskretion & Mandantenschutz
Als Steuerberater sind Sie auf das Vertrauen Ihrer Mandanten angewiesen. Wir verstehen, dass die Durchsetzung von Honorarforderungen sensibel gehandhabt werden muss, um das Verhältnis zu Ihren Mandanten nicht unnötig zu belasten. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Diskretion und professionelle Kommunikation. Wir setzen Ihre Forderungen konsequent durch, wahren aber gleichzeitig die Interessen Ihrer Mandantenbeziehungen. Unsere Expertise umfasst auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Insolvenzverwalter und die Anmeldung zur Insolvenztabelle bei Mandanteninsolvenzen.
Diskrete und professionelle Kommunikation mit Mandanten
Wahrung der Mandantenbeziehung bei Forderungsdurchsetzung
Durchsetzung gegen Insolvenzverwalter
Anmeldung zur Insolvenztabelle bei Mandanteninsolvenz
Beratung zu Aussonderungsrechten und Zurückbehaltungsrechten
Schutz Ihrer Reputation bei Inkassoverfahren
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