Professionelles Forderungsmanagement - Inkasso für Unternehmen

Inkasso für Steuerberater

Spezialisiertes Inkasso für Steuerberaterhonorare

Honorarforderungen bundesweit durchsetzen – mit rechtssicherem Inkasso gemäß StBVV

Als spezialisierte Kanzlei im Forderungsmanagement bieten wir Steuerberatern eine effektive Lösung für das Problem unbezahlter Rechnungen. Mit umfassendem rechtlichen Know-how und langjähriger Erfahrung im Inkasso-Bereich entlasten wir Sie von der Bürde offener Forderungen und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchgesetzt werden. Wir kennen die Besonderheiten der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und vermeiden für Sie die häufigsten Fallstricke wie Formfehler, Verjährung oder unvollständige Forderungsgrundlagen.

Grundlagen der Abrechnung nach StBVV

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten und bildet die Grundlage für die Honorarabrechnung. Es gibt drei Hauptarten der Gebührenberechnung: Wertgebühren nach dem Wert des Gegenstands der beruflichen Tätigkeit (§ 10 StBVV), Rahmengebühren unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit (§ 11 StBVV) sowie Zeitgebühren nach Zeitaufwand, typischerweise 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV). Die Mittelgebühr wird als Standard angewendet, mit Möglichkeit zur Anpassung je nach Einzelfall.

Prüfung der Honorarabrechnung nach StBVV

Beratung zu Wertgebühren, Rahmengebühren und Zeitgebühren

Anwendung der Mittelgebühr und Mindestgebühr

Prüfung der Angemessenheit der Gebührenfestsetzung

Beratung zu Gebührenerhöhungen und -ermäßigungen

Rechtssichere Gestaltung von Honorarvereinbarungen

Dienstvertragliche vs. Werkvertragliche Leistungen

Bei dienstvertraglichen Leistungen wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern nur die Tätigkeit. Beispiele sind laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, allgemeine steuerliche Beratung und Vertretung in Steuerangelegenheiten. Das Honorar wird bereits fällig, wenn der Steuerberater die Leistung erbracht hat. Der Mandant kann den Honoraranspruch nur dann erfolgreich zu Fall bringen, wenn er mit einer Gegenforderung aufrechnen kann. Werkvertragliche Leistungen hingegen sind erfolgsbezogen, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Gutachten oder projektbezogene Beratung. Bei Fehlern kann der Mandant sein Recht auf Nachbesserung ausüben und eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen.

Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag

Prüfung der Fälligkeit bei dienstvertraglichen Leistungen

Beratung zu Nachbesserungsansprüchen bei Werkverträgen

Durchsetzung von Honoraransprüchen bei Dienstverträgen

Abwehr unberechtigter Nachbesserungsverlangen

Beratung zur Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Aufrechenbare Gegenforderungen & Steuerschaden

Forderungen, mit denen der Mandant die Aufrechnung gegen die Honorarforderung erklären kann, sind meist Ansprüche aus sogenannten Steuerschäden, die auf eine Pflichtverletzung des Steuerberaters zurückgehen. Mögliche Fehlerursachen sind versäumte Fristen für Steuererklärungen, fehlerhafte Steuererklärungen, Nichtausnutzung von Steuervorteilen, Probleme bei der Umsatzsteuer, Fehler bei Betriebsprüfungen oder schlechte steuerliche Planung. Diese können zu Verspätungszuschlägen, Nachzahlungen, Strafzuschlägen, Zinsen oder unnötig hohen Steuerlasten führen. Der Mandant kann mit echten Steuerschäden, für die der Steuerberater haftet, aufrechnen.

Prüfung von Aufrechnungserklärungen des Mandanten

Abwehr unberechtigter Steuerschadensansprüche

Beratung zur Haftung bei Steuerschäden

Durchsetzung von Honoraransprüchen trotz Gegenforderungen

Verhandlung von Vergleichen bei berechtigten Steuerschäden

Koordination mit Berufshaftpflichtversicherung

Fälligkeit und Einforderbarkeit der Rechnung

Fälligkeit und Einforderbarkeit sind zu unterscheiden. Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7 StBVV). Nach § 9 StBVV ist die Vergütung jedoch nur einforderbar aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung. Diese ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder in Textform zu erstellen – Letzteres nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Ohne Unterzeichnung und ohne Zustimmung zur Textform ist die Vergütung nicht erfolgreich einklagbar. Dies ist ein häufiger Fallstrick, der zur Abweisung von Klagen führen kann. Die ordnungsgemäße Honorarabrechnung ist daher Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung.

Prüfung der Einforderbarkeit von Honorarrechnungen

Beratung zu Formvorschriften nach § 9 StBVV

Nachholung fehlender Unterzeichnung oder Textformzustimmung

Beratung zu elektronischen Rechnungen und Textform

Durchsetzung von Honoraransprüchen bei Formmängeln

Gestaltung rechtssicherer Honorarabrechnungen

Fallstricke der Verjährung

Die Verjährung beginnt nicht mit der Mitteilung der Berechnung, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem erstmals hätte abgerechnet werden können (§ 7 StBVV). Das bedeutet: Leistungen sollten zeitnah abgerechnet werden, um keine Verjährung zu riskieren. Besonders bei periodisch erbrachten Leistungen kann es zu Missverständnissen kommen. Beispiel: Buchhaltung für Januar–Oktober 2021 wird in 2021 abgeschlossen → Verjährungsbeginn 31.12.2021. Buchhaltung für November–Dezember wird erst 2022 eingereicht → Verjährung ab 31.12.2022. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde.

Prüfung von Verjährungsfristen bei Honorarforderungen

Beratung zu Verjährungsbeginn bei periodischen Leistungen

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

Durchsetzung verjährungsgefährdeter Forderungen

Beratung zu Fristenüberwachung und Forderungsmanagement

Vermeidung von Verjährung durch rechtzeitige Abrechnung

Gerichtliches & Außergerichtliches Inkasso

Oft reicht bereits ein professionelles anwaltliches Inkassoschreiben, um Mandanten zur Zahlung zu bewegen. Sollte das nicht genügen, setzen wir Ihre Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren und – falls notwendig – im Klageverfahren durch. Unser Fokus liegt auf effizienter, pragmatischer und kostenschonender Durchsetzung Ihrer Forderungen. Wir kennen die Besonderheiten der StBVV und vermeiden für Sie die häufigsten Fallstricke wie Formfehler, Verjährung oder unvollständige Forderungsgrundlagen. Von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Vollstreckung begleiten wir Sie professionell und diskret.

Außergerichtliche Mahnung und Zahlungserinnerung

Gerichtliches Mahnverfahren und Mahnbescheid

Klageverfahren bei Widerspruch gegen Mahnbescheid

Titulierung und Vollstreckungsbescheid

Zwangsvollstreckung und Forderungsbeitreibung

Insolvenzanmeldung und Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Zahlungsverzug & Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug schuldet der Mandant Verzugszinsen. Die Höhe richtet sich danach, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer betroffen ist. Nach § 288 BGB gelten zwei Zinssätze: Für Verbraucher (Privatpersonen) gelten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Mandanten zahlen nicht? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Schon nach wenigen Wochen Verzug geraten Sie in die Gefahr, Fristen zu versäumen oder Ihre Forderung verjähren zu lassen. Wir helfen Ihnen mit allen rechtlichen Mitteln – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Steuerberatungsvertrags – Ihre Honorarforderung zügig geltend zu machen.

Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB

Durchsetzung von Verzugszinsen gegen Verbraucher und Unternehmer

Geltendmachung von Mahnkosten und Inkassokosten

Beratung zu Verzugsbeginn und Mahnung

Durchsetzung von Schadensersatz bei Zahlungsverzug

Schnelle Reaktion bei Zahlungsverzug zur Fristwahrung

Diskretion & Mandantenschutz

Als Steuerberater sind Sie auf das Vertrauen Ihrer Mandanten angewiesen. Wir verstehen, dass die Durchsetzung von Honorarforderungen sensibel gehandhabt werden muss, um das Verhältnis zu Ihren Mandanten nicht unnötig zu belasten. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf Diskretion und professionelle Kommunikation. Wir setzen Ihre Forderungen konsequent durch, wahren aber gleichzeitig die Interessen Ihrer Mandantenbeziehungen. Unsere Expertise umfasst auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Insolvenzverwalter und die Anmeldung zur Insolvenztabelle bei Mandanteninsolvenzen.

Diskrete und professionelle Kommunikation mit Mandanten

Wahrung der Mandantenbeziehung bei Forderungsdurchsetzung

Durchsetzung gegen Insolvenzverwalter

Anmeldung zur Insolvenztabelle bei Mandanteninsolvenz

Beratung zu Aussonderungsrechten und Zurückbehaltungsrechten

Schutz Ihrer Reputation bei Inkassoverfahren

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Anliegen im Bereich Inkasso für Steuerberater.

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Wir verwenden notwendige Cookies für die Funktionalität der Website. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir auch Analytics-Cookies zur Verbesserung unseres Angebots. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.