Privates Baurecht & Architektenrecht
Bauverträge, Mängel, Nachträge und Architektenhonorar
Bauvorhaben sind komplex und konfliktanfällig. Wir beraten Bauherren, Generalunternehmer, Subunternehmer und Architekten in allen Phasen des Bauprojekts. Von der Vertragsgestaltung über Nachtragsmanagement bis zur Abnahme und Mängelbeseitigung – wir sichern Ihre Rechte und sorgen für eine rechtssichere Projektabwicklung. Im Architektenrecht vertreten wir beide Seiten bei Honorarstreitigkeiten und Haftungsfragen.
- Bauvertragsgestaltung (VOB/B, BGB-Werkvertrag)
- Nachtragsmanagement und Mehrvergütung
- Abnahme und Mängelbeseitigung
- Architektenhonorar nach HOAI
- Architekten- und Ingenieurhaftung
- Baubegleitende Rechtsberatung
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