Premium Industrieanlage - Gewährleistung und Haftung im B2B-Bereich

B2B-Handelskauf (§§ 373 ff. HGB)

Rügeobliegenheit und Gewährleistung im Handelsverkehr

Der Handelskauf unterliegt besonderen Regelungen. Die Rügeobliegenheit des Käufers, verkürzte Fristen und besondere Beweislastregelungen erfordern schnelles und präzises Handeln. Wir beraten Sie bei der Prüfung und Rüge von Mängeln, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Von der Mängelrüge über die Beweissicherung bis zur Prozessführung – wir sichern Ihre Rechte im B2B-Geschäft.

Unsere Leistungen

Rügeobliegenheit und Untersuchungspflicht

Mängelrüge und Beweissicherung

Nacherfüllung und Schadenersatz

Haftungsbegrenzungen und AGB-Kontrolle

Lieferstörungen und Verzug

Verhandlung und Prozessführung

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